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Wir vertreten und beraten Mandanten

  • im öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht, z.B. in Baugenehmigungs- und Genehmigungsfreistellungsverfahren,
  • in immissionsschutzrechtlichen Verfahren,
  • in Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren,
  • beim Netzausbau (Stromtrassen),
  • bei städtebaulichen Verträgen,
  • in Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) und Normenkontrollverfahren,
  • bei Popularklagen,
  • bei Nachbarstreitigkeiten, Streitigkeiten über Erschließungsbeiträge oder Kommunalabgaben,
  • im Bauordnungsrecht (z.B. Abstandsflächenrecht, Brandschutznachweise, Statiknachweise) sowie im Denkmalschutzrecht.

Unsere Mandanten stammen aus dem Bereich der Bauherren, Bauträger, Kommunen, Projektentwickler, Anlagenbetreiber, Grundstückseigentümer und Nachbarn.

Ihre Ansprechpartnerin im Verwaltungsrecht:
Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker

Unsere Schwerpunkte