Wir vertreten und beraten Mandanten
- im öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht, z.B. in Baugenehmigungs- und Genehmigungsfreistellungsverfahren,
- in immissionsschutzrechtlichen Verfahren,
- in Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren,
- beim Netzausbau (Stromtrassen),
- bei städtebaulichen Verträgen,
- in Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) und Normenkontrollverfahren,
- bei Popularklagen,
- bei Nachbarstreitigkeiten, Streitigkeiten über Erschließungsbeiträge oder Kommunalabgaben,
- im Bauordnungsrecht (z.B. Abstandsflächenrecht, Brandschutznachweise, Statiknachweise) sowie im Denkmalschutzrecht.
Unsere Mandanten stammen aus dem Bereich der Bauherren, Bauträger, Kommunen, Projektentwickler, Anlagenbetreiber, Grundstückseigentümer und Nachbarn.
Ihre Ansprechpartnerin im Verwaltungsrecht:
Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker