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Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesodere bei

  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Freien Mitarbeiterverträgen,
  • der Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen,
  • der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und der Verteidigung gegen Kündigungen,
  • Fragen der Vergütung und der Gestaltung von Vergütungssystemen, beispielsweise von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,
  • der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen,
  • Betriebsübergängen aufgrund von Unternehmensverkäufen oder Unternehmensnachfolge,
  • sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts, des Lohnsteuerrechts und des Sozialversicherungsrechts,
  • Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.

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Rechtsanwalt Dr. Markus Xander

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