Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesodere bei
- der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Freien Mitarbeiterverträgen,
- der Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen,
- der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und der Verteidigung gegen Kündigungen,
- Fragen der Vergütung und der Gestaltung von Vergütungssystemen, beispielsweise von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,
- der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen,
- Betriebsübergängen aufgrund von Unternehmensverkäufen oder Unternehmensnachfolge,
- sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts, des Lohnsteuerrechts und des Sozialversicherungsrechts,
- Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Dr. Markus Xander